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Mit unseren Fahrlehrern lernen Sie sicheres und vorausschauendes Fahren und haben dabei auch noch jede Menge Spaß und Freude!

Führerscheinklassen


PKW

  • Klasse B

    Kfz-ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A

    • Mit zG MAX: 3500 kg*
    • Für max. 8 Personen außer dem Fahrer, ausgelegt und gebaut

    Anhängerregelung

    Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt

    Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg

    * Bei Fahrzeugen mit alternativem Antrieb unter bestimmten Umständen bis 4.259 kg zG


    Bemerkung:

    Einschluss AM, L

    Klasse B berechtigt zum Führen von dreirädrigen Kfz (Trikes) im Inland, über 15 kW Leistung, aber erst mit 21 Jahren.


    B196: Die Schlüsselzahl 196 berechtigt im Inland zum Führen von Krafträdern mit max. 125 ccm Hubraum und max. 11 kW Leistung, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt. Vorausgesetzt hierfür ist ein Mindestalter von 25 Jahren, der Besitz der Fahrerlaubnisklassen B seit mind. 5 Jahren und die Teilnahme an einer Fahrerschulung.


    B197: Die Schlüsselzahl 197 berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen entsprechend der Klasse B mit Handschaltgetriebe, obwohl die Führerscheinprüfung auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe angelegt wurde. Vorausgesetzt hierfür ist das Absolvieren von mindestens zehn Fahrstunden mit Handschaltung und einem Nachweis der Schallkompetenz durch eine 15-minütige Überprüfungsfahrt mit dem Fahrlehrer. 


    Mindestalter:

    18 Jahre

    17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)

  • Klasse B96

    Kfz der Klasse B mit Anhänger mit:

    • zG des Anhängers über 750 kg
    • zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg
    • aber max. 4.250 kg

    Bemerkung:

    Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt.

    Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich.


    Mindestalter:

    vgl. Klasse B

  • Klasse BE

    Fahrzeug:

    Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:

    • zG des Anhängers max. 3.500 kg

    Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern


    Bemerkung:

    Vorbesitz B

    Keine Theorieprüfung erforderlich – praktische Prüfung muss sein!


    Mindestalter:

    vgl. Klasse B

Motorrad

  • Klasse AM

    Zweirädrige Kleinkrafträder mit:

    • Hubraum max. 50 ccm
    • bbH max. 45 km/h
    • Leistung max. 4 kW

    Dreirädrige Kleinkrafträder mit:

    • Hubraum max. 50 ccm bei Fremdzündungsmotor
    • Hubraum max. 500 ccm bei Selbstzündungsmotor
    • bbH max. 45 km/h
    • Leistung max. 4 kW
    • Leermasse max. 270 kg 
    • Nicht mehr als 2 Sitzplätze

    Vierrädrige Leicht-Kfz mit:

    • Hubraum max. 50 ccm bei Fremdzündungsmotor
    • Hubraum max. 500 ccm bei Selbstzündungsmotor
    • bbH. Max. 45 hm/h
    • Leermasse max. 425 kg
    • Nicht mehr als 2 Sitzplätze
    • Leistung max. 6 kW
    • Leistung max. 4 kW bei Straßen-Quads 

    Bemerkung:

    Einschluss: Keine 


    Mindestalter:

    16 Jahre

  • Klasse A1

    Krafträder

    • Hubraum max. 125 ccm 
    • Leistung max. 11 kW
    • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg 

    Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit

    • Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h 
    • Leistung max. 15 kW

    Bemerkung:

    Einschluss: AM

    Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt


    Mindestalter:

    16 Jahre



  • Klasse A2

    Krafträder

    • Mit Leistung max. 35 kW
    • Mit Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg

    Nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet


    Bemerkung:

    Einschluss AM, A1 


    Mindestalter:

    18 Jahre

  • Klasse A

    Krafträder

    • mit Hubraum über 50 ccm oder
    • bbH über 45 km/h

    Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW

    Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit

    • Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder
    • bbH über 45 km/h
    • Leistung über 15 kW

    Bemerkung:

    Einschluss AM, A1, A2:


    Mindestalter:

    20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A

    21 Jahre für Trikes 

    24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb

  • Sonstige

    Klasse: Mofa

    Moped, Mokick

    (max. 50 ccm und max. 25 km/h)


    Bemerkung:

    nur theoretische Prüfung


    Mindestalter:

    15 Jahre

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Sie möchten Ihre Führerscheinprüfung erfolgreich ablegen und dabei mit Spaß und Freude lernen? Dann sind Sie bei Fahrschule Happy Drive genau richtig!

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